Titelbild: Eine Drohne fliegt neben einem Kran

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Unbemannte Luftfahrt

Einrichtung eines geografischen Gebietes am Flughafen Magdeburg-Cochstedt

Am nationalen Erprobungszentrum für unbemannte Luftfahrzeuge am Flughafen Magdeburg-Cochstedt wird ab 27. November 2025 ein geografisches Gebiet eingerichtet, in denen der UAS-Betrieb von mehreren Anforderungen in der „offenen“ Kategorie ausgenommen ist. Somit können in der offenen Kategorie UAS-Betriebe

  • außerhalb direkter Sichtweite (BVLOS),
  • mit unbemannten Lutfahrzeugen über 25 kg maximaler Startmasse und/oder
  • über 120 m über Grund 

durchgeführt werden, wenn die Vorgaben der "Erklärung des UAS-Betreibers und Risikobewertung für die Nutzung des geografischen Gebiets" eingehalten werden. 

Somit wird das Luftfahrt-Bundesamt von der Bearbeitung einzelner Genehmigungsanträge in der speziellen Kategorie entlastet - bei gleichzeitig hoher Betriebssicherheit.

Weitere Details sind in der Allgemeinverfügung sowie in der Erklärung 
vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. enthalten.

Update:
Am 8. Dezember 2025 wurde von der Landesluftfahrtbehörde Sachsen-Anhalt eine Allgemeinverfügung zum geografischen Gebiet im Umfeld des Flughafens gemäß § 21h Absatz 3 Nummer 2 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) über die NfL 2025-1-3710 veröffentlicht. Somit kann unter Einhaltung der dort genannten Nebenbestimmungen eine separate Genehmigung zum Einflug in das geografische Gebiet im Umfeld des Flughafens gem. § 21h Absatz 3 Nummer 2 LuftVO entfallen.

Bitte beachten Sie die folgenden Informationen:

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